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Warum der Datenschutz bei 6G dringend handeln muss

Mit dem neuen Mobilfunkstandard 6G sind neue Datenrisiken verbunden, die dringend angegangen werden müssen, so die Datenschutzaufsichtsbehörden in ihren Empfehlungen.

Schnelleres Internet und neuester Mobilfunkstandard sind entscheidend für die nötige Modernisierung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, so die Bundesregierung. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen müssten Zugang zu zuverlässigen digitalen Netzen haben. Daher will die Bundesregierung den Ausbau der digitalen Infrastruktur beschleunigen. Neben dem Ausbau der Netzabdeckung mit 5G spielt dabei auch der neue Mobilfunkstandard 6G eine zentrale Rolle.

Die Mobilfunknetze der sechsten Generation werden für stabile und verlässliche Verbindungen sorgen, bei Videoanrufen, Navigation, Verkehrsleitsystemen, Telemedizin und Krisenvorsorge, erklärt das Bundesforschungsministerium. Gleichzeitig sinkt demnach der Energieverbrauch deutlich.

Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär führte aus: „Der neue Mobilfunkstandard 6G hat das Potenzial, unser technologisches Ökosystem neu zu definieren, mit enormen Sprüngen bei Performance, Sicherheit und Nachhaltigkeit.“

Der neue Standard soll erheblich höhere Datenraten und sehr geringe Latenzzeiten ermöglichen, Netze intelligenter und widerstandsfähiger gegenüber Störungen machen, Sensorik und Lokalisierung direkt in das Funksystem integrieren, Satelliten und mobile Plattformen wie Drohnen nahtlos einbinden, um Funkzugang auch in schwer erschließbaren Regionen zu gewährleisten.

Doch wie steht es eigentlich um den Datenschutz? In der 6G-Forschungsroadmap 2025 bis 2030 (PDF) findet man dazu insbesondere: „In vielen sensiblen Anwendungsbereichen ist eine genaue Lokalisierung und Erfassung der Umgebung erforderlich, ohne gleichzeitig den Personen- und Datenschutz einschränken zu müssen“.

Hinweise zu Datenrisiken und einem datenschutzfreundlichen 6G

Wie aber sorgt man für den Datenschutz bei der neuen Mobilfunkgeneration 6G? Bereits im November 2025 fand ein Workshop zum Thema Technology Foresight im Berliner Büro der Bundesdatenschutzbeauftragten statt. Vorgestellt wurden dort neue Technologietrends und entsprechende Fragen zum Datenschutz, darunter: Welche datenschutzrechtlichen Herausforderungen stellen sich bei der nächsten Generation des Mobilfunks, welche Chancen bietet 6G im Zusammenspiel zwischen Funkkommunikation und Funksensorik?

Im aktuellen Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit heißt es dazu: „6G-Mobilfunknetze stellen die nächste, sechste Generation mobiler Funk-Kommunikation dar. Angestrebt wird unter anderem eine erweiterte Funktionalität durch die Kombination von Funk-Kommunikation und Funk-Sensorik in einer gemeinsamen Kommunikationsinfrastruktur (genannt JCAS, Joint Communication and Sensing), wodurch unter anderem umfassende Umgebungsdaten inklusive personenbezogener Daten unbeteiligter Dritter erfasst werden können“.

Die neuen Datenrisiken durch den neuen Mobilfunkstandard hat jetzt die Datenschutzkonferenz (DSK) aufgegriffen und gibt dazu wichtige Hinweise (PDF).

Die DSK ruft dazu auf, frühzeitig die Privatsphäre im Zuge der Einführung der nächsten Mobilfunkgeneration (6G) zu schützen. Ein Handlungsbedarf besteht insbesondere dadurch, dass geplant ist, den neuen Mobilfunkstandard neben Telefonie und Internet um eine Radarfunktion zu ergänzen, die eine Wahrnehmung des Raumes und der darin befindlichen Objekte und Personen erlaubt, potenziell auch durch Wände und Mauern hindurch.

Die Aufsichtsbehörden warnen, dass so Tracking durch Bewegungsmuster möglich wird. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzender der Datenschutzkonferenz 2026 Prof. Dr. Tobias Keber machte deutlich: „Wenn potenziell jedes mobile Endgerät eine Radarfunktion erhält und im Zusammenspiel der jeweiligen Basisstation die Personen und Objekte im Raum scannen und wahrnehmen kann, gibt es kaum noch Räume, in denen wir unbeobachtet sein können“. Er empfiehlt entsprechend: „Daher sollten wir den Einsatz dieser neuen Technik regeln, das Sinnvolle ermöglichen und das Gefährliche ausschließen. Jetzt, wo die Funktionalität der neuen Technik definiert wird, sollte der Schutz des Privatesten von Anfang an mitgedacht werden.“

Das gelte umso mehr, wenn man sich der Überwachung nicht entziehen könne. Letztlich lasse sich die Technik mit einer nicht wahrnehmbaren Videoüberwachung vergleichen, die im Gegensatz zur optischen Erfassung nicht-sichtbare Bereiche erfasst.

Den positiven Zielen, die mit der neuen Technik erreicht werden sollen, stehen demnach beachtliche Risiken für die Privatsphäre der Menschen gegenüber. Daher sei eine Regelung für staatliche Stellen und private Akteure nötig, die die positiven Effekte des neuen Standards für sie nutzbar macht und zugleich die Grundrechte der Menschen wahrt. Zudem solle bei der laufenden Standardisierung von 6G Data Protection by Design beachtet werden.

Transparenz wird zur großen Herausforderung

Ein zentrales Element des Datenschutzes, die Transparenz, ist bei 6G eine große Herausforderung. So erklären die Aufsichtsbehörden: „Die Schaffung von angemessener Transparenz im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und von Einwirkungsmöglichkeiten betroffener Personen im Bereich flächendeckender Radar-Sensorik scheint jedoch fragwürdig. Während bei fest installierten optischen Sensoren (wie Überwachungskameras) eine analoge Transparenz (zum Beispiel Schilder) noch geeignet erscheint, ist dies im dynamischen und mobilen IoT Bereich (Smartphones, Drohnen, AR Brillen, Fahrzeuge) und bezüglich ISAC allgemein nicht praktikabel. Transparenz ist hier allenfalls durch digitale Informationen erreichbar“.

Je nach Anwendungsfall empfehlen die Aufsichtsbehörden für den Bereich Datenschutz durch Technikgestaltung zum Beispiel Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken. Dazu gehören Methoden wie Datenaggregation, Randomisierung oder Maskierung, mit deren Hilfe identifizierende Informationen schon während des Sensings entfernt werden könnten. Methoden der Differential Privacy bewahren statistische Eigenschaften, während sie Rauschen in die Daten einfügen, um konkrete Identifikationen zu verhindern, so die Datenschützer.

Wenn also die neue Mobilfunkgeneration 6G vorbereitet wird, sollten entsprechende Maßnahmen für den Datenschutz bereits von Beginn an bedacht und implementiert werden, der richtige Zeitpunkt dafür ist jetzt.

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