Definition

Datenschutzkonferenz (DSK)

Die Datenschutzkonferenz (DSK) setzt sich aus den unabhängigen Datenschutzbehörden der einzelnen Bundesländer und des Bundes zusammen. Zu den Aufgaben der DSK gehört es, sich um eine einheitliche Anwendung des europäischen und deutschen Datenschutzrechts zu kümmern. Dies gilt selbstverständlich auch im Zusammenhang mit der EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Darüber hinaus soll die DSK die Grundrechte beim Datenschutz wahren und schützen.

Hierfür veröffentlicht die Datenschutzkonferenz beispielsweise Standardisierungen, Stellungnahmen, Orientierungshilfen oder auch Festlegungen. Der Vorsitz der Datenschutzkonferenz wechselt jährlich. Der oder die jeweils Vorsitzende der DSK richtet die Sitzungen der Datenschutzkonferenz aus und vertritt diese auch nach außen. Die Sitzungen werden halbjährlich abgehalten und deren Ergebnisse in Entschließungen veröffentlicht. In diesen Entschließungen stehen beispielsweise datenschutzrechtliche Empfehlungen und Stellungnahmen. Diese sind unter allen deutschen Datenschutzbehörden abgestimmt, rechtlich jedoch nicht bindend. Darüber hinaus sind die Protokolle der Konferenzen und Zwischenkonferenz über die Website der DSK einsehbar.

Unternehmen und Organisationen unterstützt die Datenschutzkonferenz beispielsweise mit Orientierungshilfen, damit Unternehmen wissen, worauf sie bei einzelnen Themen achten müssen. So hat sich die DSK zum Beispiel auch dem Thema Videokonferenzen angenommen und in einer Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme ausgeführt, welche Punkte Unternehmen bei der Auswahl entsprechender Lösungen berücksichtigen sollten.

In Stellungnahmen bezieht die DSK Position zu aktuellen Themen und führt Punkte aus, die unter anderem bei sehr konkreten Anwendungsfällen zu berücksichtigen sind. Bei der Arbeit wird die Datenschutzkonferenz durch zahlreiche Arbeitskreise unterstützt. Diesen Arbeitskreisen sitzt dann jeweils in der Regel eine der Datenschutzbehörden der Bundesländer oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vor. Die Themen der Arbeitskreise reichen von Auskunfteien über Medien bis hin zur Zertifizierung. In den Arbeitskreisen werden die Entscheidungen der Datenschutzkonferenz vorbereitet.

Diese Definition wurde zuletzt im Juni 2021 aktualisiert

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