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Was Datenschützer bei Löschkonzepten prüfen wollen

Die europaweite Datenschutzprüfung zum Recht auf Löschung und wie gut dies umgesetzt wird, ist angelaufen. Unternehmen sollten sich vorbereiten und intern selbst prüfen.

Das Löschen von Daten erscheint in Zeiten einer zunehmenden Nutzung von KI (Künstliche Intelligenz) als kontraproduktiv. Hersteller von Speichermedien berichten, dass die Anfrage nach ihren Lösungen steigt und steigt, da die Unternehmen nahezu alles speichern wollen, weil die Daten später einmal für KI von Nutzen sein könnten.

Im Datenschutz jedoch gibt es die Forderung nach Speicherbegrenzung und für die Betroffenen ein Recht auf Löschung. Die Datenschutzaufsichtsbehörden nehmen dies zu Recht auch sehr ernst und haben sich nun im Jahr 2025 eine europaweite, koordinierte Prüfung vorgenommen, um Mängel bei der Umsetzung des Rechts auf Löschung aufzudecken.

EU-weite Prüfaktion läuft an

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat nach einer einjährigen koordinierten Aktion zum Auskunftsrecht im Jahr 2024 den Schwerpunkt des CEF („Coordinated Enforcement Framework“) somit in diesem Jahr auf die Umsetzung eines weiteren Datenschutzrechts verlagert, nämlich des Rechts auf Löschung beziehungsweise des „Rechts auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO).

Der Ausschuss EDSA hat dieses Thema ausgewählt, da es sich um eines der am häufigsten ausgeübten DSGVO-Rechte handelt und die Datenschutzbehörden häufig Beschwerden von Einzelpersonen darüber erhalten.

Im Jahr 2025 werden 32 Datenschutzbehörden in ganz Europa an dieser Initiative teilnehmen. Die beteiligten Datenschutzbehörden werden eine Reihe von Verantwortlichen aus verschiedenen Sektoren in ganz Europa kontaktieren, entweder durch die Einleitung neuer förmlicher Untersuchungen oder durch die Durchführung von Sachverhaltsermittlungen. Im letzteren Fall könnten sie bei Bedarf auch weitere Folgemaßnahmen ergreifen.

Die Datenschutzbehörden prüfen, wie die Verantwortlichen mit den bei ihnen eingehenden Löschungsanfragen umgehen und darauf reagieren und insbesondere, wie sie die Bedingungen und Ausnahmen für die Ausübung dieses Rechts anwenden.

Was die deutschen Aufsichtsbehörden sagen

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und 2025 Vorsitzende der Datenschutzkonferenz (DSK), erklärte zu der Prüfaktion (PDF): „Das Recht auf Löschung ist ein zentraler Pfeiler des Datenschutzes, da es Personen die Möglichkeit in die Hand gibt, die weitere Verarbeitung ihrer Daten beim Verantwortlichen tatsächlich zu beenden. Mit der koordinierten Prüfung nehmen die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden in den Blick, wie gut das wichtige Recht auf Löschung in der Praxis umgesetzt wird und wo es noch hakt.“

Kerninstrument der gemeinsamen Initiative ist demnach ein europaweit abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Löschung durch Verantwortliche. In Deutschland nehmen die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte teil.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber ergänzte: „Wir wollen dabei helfen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden und dass Verantwortliche Hilfestellungen bekommen, wie das Recht auf Löschung umgesetzt werden kann. Wir werden in diesem Jahr mit Veranstaltungen und Handreichungen zum Recht auf Löschung zusätzliche Unterstützung anbieten.“

Der Landesbeauftragte hat im März einzelne öffentliche Stellen und Unternehmen sowie Institutionen aus unterschiedlichen Sektoren wie dem Gesundheits- und Bildungsbereich befragt, um dabei mehr zu erfahren, wie das Recht auf Löschung praktisch umgesetzt wird. Der Landesbeauftragte führt diese Ergebnisse zusammen und berichtet im Zusammenschluss mit den anderen teilnehmenden Datenschutzaufsichten auf der europäischen Ebene.

Dabei geht es den Aufsichtsbehörden insbesondere darum, den Beratungs- und Unterstützungsbedarf in Unternehmen und Behörden festzustellen. So möchte die Datenschutzaufsicht anhand der Antworten exemplarische Hilfestellungen erstellen, damit alle Verantwortlichen, die personenbezogen Daten verarbeiten, davon profitieren, wie mit dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Löschung ihrer Daten umgegangenen werden kann.

Spezielle Branchen sind im Fokus der Datenschutzprüfung, aber nicht nur diese

Die Brandenburgische Datenschutzaufsicht zum Beispiel beteiligt sich an der europaweiten Prüfung zum Recht auf Löschung mit dem Schwerpunkt Wohnungsunternehmen. Dazu die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge: „Wir konzentrieren uns auf eine Auswahl größerer Wohnungsunternehmen, die in Brandenburg ihren Sitz haben. Gerade für Mietinteressentinnen und Mietinteressenten ist das Recht auf Löschung ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Unternehmen die bei der Bewerbung um eine Wohnung angegebenen personenbezogenen Daten nicht weiter verarbeiten“.

Mit diesem Schwerpunkt beabsichtigt die Datenschutzaufsicht herauszufinden, wie gut das Recht in der Praxis umgesetzt wird. Gleichzeitig möchte man eine Sensibilisierung jener Wohnungsunternehmen erreichen, die gegebenenfalls noch Nachholbedarf haben.

Es sollte aber klar sein, dass die Fokussierung auf bestimmte Branchen und die Teilnahme bestimmter Aufsichtsbehörden nicht bedeutet, dass sich andere Branchen und Unternehmen oder Behörden in anderen Bundesländern nicht mit dem Schwerpunkt-Thema Recht auf Löschen befassen müssten.

Jeder Verantwortliche sollte also diese PrüfaAktion als Anlass sehen, selbst intern zu kontrollieren, wie es um das Recht auf Löschung steht. „Mir ist in einer Lebenswirklichkeit, in der immer mehr Datennutzung gefordert wird, sehr wichtig, dass wir durch diese Aktion das Recht auf Vergessenwerden stärken“, so die Landesdatenschutzbeauftragte von NRW Gayk. „Denn falsche oder nicht mehr erforderliche Daten dürfen nicht zum Nachteil der Betroffenen fortwährend perpetuiert werden.“

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