Definition

Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA/EDPB)

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) oder auch European Data Protection Board (EDPB) ist eine wichtige Einrichtung, wenn es um die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geht. Entsprechende Verordnungen lassen naturgemäß relativ viel Raum, wenn es um konkrete Vorgaben in Sachen Datenschutz geht. Der Europäische Datenschutzausschuss soll nun seinerseits sicherstellen, dass es in der EU zu einer einheitlichen Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung kommt.

Hierfür kann der Europäische Datenschutzausschuss beispielsweise Leitlinien veröffentlichen, die Unternehmen dabei helfen die Vorschriften in der Praxis umzusetzen. Zudem soll der EDSA positiv zu der Zusammenarbeit der einzelnen Aufsichtsbehörden beitragen. Dazu zählt auch der wirksame Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den einzelnen nationalen Datenschutzbehörden. Um für Rechtsklarheit zu sorgen, veröffentlicht der EDSA beispielsweise Leitlinien, Empfehlungen und Informationen zu bewährten Verfahren. Die Veröffentlichungen sind insbesondere auch für Unternehmen interessant und sind hier zu finden. In der Datenschutz-Grundverordnung finden sich eine ganze Reihe von Aufgaben des Europäischen Datenschutzausschusses. Wenn sich die betroffenen Datenschutzaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine gemeinsame Linie bei Datenschutzverstößen einigen können, kann der EDSA auch strittige Fragen rechtsverbindlich klären.

Der Europäische Datenschutzausschuss setzt sich aus Mitgliedern der nationalen Datenschutzbehörden zusammen und hat seinen Sitz in Brüssel.

Diese Definition wurde zuletzt im November 2019 aktualisiert

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