ComputerWeekly-Ethik-Richtlinie

ComputerWeekly.de ist eine Publikation von TechTarget. Für die Redakteure und Mitarbeiter von ComputerWeekly.de gelten die Ethik-Richtlinien von TechTarget, gegebenfalls unter Berücksichtigung von nationalen Besonderheiten.

Personal für Öffentlichkeitsarbeit

Wenn ein Ansprechpartner für Öffentlichkeitsarbeit auf Anfrage eines Redakteurs einen fachkundigen Autor mit der Erstellung eines Artikels beauftragt, sollte dieser als Gastautor ausgewiesen werden, wobei die Unternehmenszugehörigkeit und die Berufsbezeichnung klar anzugeben sind. Der zur Verfügung gestellte Artikel sollte alle Anforderungen der Redaktion erfüllen und in der Art und Weise redigiert werden, wie es bei Inhalten geschieht, die von Angestellten oder freien Mitarbeitern verfasst wurden.

Wenn die Idee für einen Artikel aus einer Pressemitteilung oder einem PR-Kontakt stammt, wird von den Redakteuren und Reportern erwartet, dass sie weitere Details aus anderen Quellen ihrer Wahl einholen.

PR-Fachleute dürfen nicht an Interviewanrufen mit den Parteien teilnehmen, die sie vertreten, es sei denn, der Redakteur hat dies vorher genehmigt.

Trennung von Werbung und Redaktion

Redaktionelle Veröffentlichungen dürfen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Redakteure beeinflusst werden. TechTarget und die Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse von TechTarget betreffen, muss dieses erkennbar sein.

Nachbarschaft von Anzeigen, Verwendung von Markennamen im Leitartikel, Produktplatzierungen und Anzeigengestaltung

Wo es angebracht ist, sollten in redaktionellen Beiträgen vorzugsweise generische Namen von Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden. Wenn Produktnamen in redaktionellem Material erwähnt werden, wird nur der Handelsname ohne Markenzeichen und ähnliche Symbole verwendet.

TechTarget-Redakteure dürfen keine bezahlte oder stillschweigende Vergütung für die Erwähnung einer Marke oder die Platzierung eines Produktbildes in redaktionellen Inhalten erhalten. Ebenso wenig sollten Werbetreibende in einem Online-Artikel bevorzugt mit einem kontextbezogenen Link versehen werden, es sei denn, er ist für den redaktionellen Inhalt relevant (zum Beispiel, wenn der Werbetreibende eine Nachrichtenquelle ist oder Informationen bereitstellt, die in ihrer Gesamtheit auf der Website des Werbetreibenden gelesen werden können).

Anzeigen, die mit redaktionellen Inhalten verwechselt werden können, werden deutlich als nicht-redaktionelle Inhalte gekennzeichnet. Spezielle Werbeteile und -beilagen sowie einmalig gesponserte Ausgaben werden als solche gekennzeichnet.

Die Redakteure treffen die endgültige Entscheidung für alle kontextbezogenen Links innerhalb des redaktionellen Inhalts. Diese werden nicht an Anzeigenkunden verkauft. Durch die Verwendung von Hover-Text oder anderen Mitteln können die Leser erkennen, dass es sich bei den Links um Werbung handelt, bevor sie sie anklicken.

Geschenke an Redakteure und Autoren

Die TechTarget-Redaktion nimmt keine Geschenke an von Quellen, Werbetreibenden oder potenziellen Werbetreibenden, Mitarbeitern der Öffentlichkeitsarbeit oder Vertretern, die im Namen dieser Parteien handeln. Wenn das Überreichen von Geschenken ein fester Brauch ist oder sich aus anderen Gründen nur schwer vollständig vermeiden lässt, gelten die folgenden Richtlinien für akzeptable Geschenke:

  1. Geschenke von geringem Geldwert in Form von Souvenirs, die üblicherweise bei Presseveranstaltungen oder -konferenzen verteilt werden, oder die an große Gruppen von Redakteuren oder einzelne Redakteure während der traditionellen Geschenkzeit verteilt werden, sind im Allgemeinen akzeptabel.
  2. Geschenke von geringem Geldwert, die an eine große Anzahl von Redakteuren geschickt werden, sind im Allgemeinen akzeptabel, obwohl selbst ein bescheidenes Geschenk, das an einen einzelnen Redakteur geschickt wird, vermieden werden sollte.
  3. Geldgeschenke oder üppige Geschenke für einzelne Redaktionsmitglieder oder einige wenige sind nicht akzeptabel.
  4. Die Annahme von Mustern oder Geschenken von Gegenständen, Produkten, Dienstleistungen oder anderen wertvollen Gütern zum persönlichen Gebrauch, die Gegenstand einer redaktionellen Erwähnung sind oder sein könnten, ist zu vermeiden.

Werden Muster oder Kopien von Büchern oder Software für Produktbesprechungen oder zum besseren Verständnis eines Themas zur Verfügung gestellt, sind die Gegenstände nach Gebrauch zurückzugeben oder zu entsorgen. Teure Produkte sollten immer zurückgegeben werden.

Reisen und Konferenz-/Veranstaltungsberichterstattung

Um die redaktionelle Integrität zu wahren, übernimmt TechTarget im Allgemeinen die Kosten für Transport, Unterkunft, Unterhaltung und persönliche Ausgaben seiner Redakteure, die im Zusammenhang mit der redaktionellen Berichterstattung entstehen.

Zu den Ausnahmen von dieser Regel gehört die Annahme von Mahlzeiten bei Fachveranstaltungen, bei denen alle eingeladenen Pressevertreter gleich behandelt werden, ohne dass im Gegenzug eine vorteilhafte Berichterstattung erwartet wird.

Eine Teilnahme an Veranstaltungen auf Einladung und Kosten von Dritten ist nur erlaubt, wenn eine unabhängige journalistische Berichterstattung möglich ist. Eine Berichterstattung ist in diesen Fällen jedoch nicht garantiert. Entsprechende Beiträge sind außerdem mit dem Hinweis zu versehen, dass der Autor auf Kosten des Veranstalters teilgenommen hat.

Auf Konferenzen und Fachmessen besteht die Hauptaufgabe der TechTarget-Redaktionen darin, Nachrichten zu sammeln, Branchentrends zu erfahren, an Hersteller- und Fachveranstaltungen teilzunehmen, Informationen zu erhalten und sich mit Lesern und anderen redaktionellen Quellen zu treffen.

Interessenkonflikte

TechTarget-Redakteure dürfen nicht für konkurrierende Online- oder Print-Publikationen oder die Unternehmen dieser Publikationen schreiben, arbeiten, sie beraten oder anderweitig dazu beitragen, es sei denn, dies ist durch etablierte und genehmigte Geschäftsbeziehungen erlaubt.

TechTarget-Redakteure dürfen keine anderen nicht-journalistischen Positionen innehaben, die einen Interessenkonflikt mit einer redaktionellen Position darstellen könnten.

TechTarget-Redakteure dürfen nicht in Unternehmen investieren oder Aktien von Unternehmen halten, über die sie berichten oder über die sie wahrscheinlich berichten werden. Diese Einschränkung gilt im Allgemeinen nicht für Investitionen in einen Investmentfonds oder in ähnliche Pläne, die dem Redakteur und anderen Gruppenmitgliedern zugutekommen und über die der Redakteur keine Kontrolle über den Verkauf einzelner Aktien oder andere finanzielle Funktionen hat, durch die er persönlich profitieren könnte. Tatsächliche oder potenzielle Konflikte durch Investitionen jeglicher Art, die vor der Anstellung eines Redakteurs getätigt wurden, sollten dem zuständigen Vorgesetzten gegenüber offengelegt werden, um Konflikte zu vermeiden.

TechTarget-Redakteure halten sich an alle geltenden Gesetze, die sich mit Insiderinformationen befassen.

Es steht Redakteuren frei, sich an bürgerlichen, politischen, geschäftlichen oder religiösen Aktivitäten zu beteiligen, die keinen Konflikt mit der Berichterstattung darstellen oder zu einer Beeinträchtigung des Vertrauens oder des Respekts für die Publikation führen.

Feedback und Korrekturen

TechTarget bietet seinen Lesern eine Reihe von Möglichkeiten, den Redakteuren Feedback zu geben, unter anderem per Post, E-Mail und Telefon.

Korrekturen, Klarstellungen und Rücknahmen werden von den Redaktionsleitungsteams geprüft und so schnell wie möglich bearbeitet. Korrekturen werden so vermerkt, dass sie für den Leser leicht zu finden sind.

Vorschläge und Beschwerden über die redaktionellen Abläufe, die Ethik oder die Qualität von TechTarget werden an den Herausgeber weitergeleitet. Wenn das Problem nicht durch eine Diskussion mit dem Redakteur gelöst werden kann, sollte der VP of Editorial oder der Herausgeber informiert werden.

Webinare

Von der Redaktion kontrollierte Webinare: Der Redakteur hat die volle und endgültige Kontrolle über die Themen, die Auswahl der Redner, die Webinar-Agenda und andere relevante Angelegenheiten.

Die Redakteure können in allen Angelegenheiten, die sie für angemessen halten, Ratschläge einholen und annehmen und sind die endgültigen Entscheidungsträger in Webinar-Angelegenheiten (einschließlich der Auswahl eines Werbetreibenden oder potenziellen Werbetreibenden als Redner).

Sponsoren oder Werbung für redaktionelle Webinare können von Vertriebsmitarbeiter verkauft werden, aber Sponsoren dürfen keine Vorschau auf den Inhalt des Webinars sehen (so wie sie auch keine Vorschau auf eine Print-Publikation sehen würden, bevor sie darin werben). In einem redaktionell geführten Webinar kann der Moderator den Sponsoren danken und ihnen etwas Zeit geben, um Informationen über ihre Unternehmen zu präsentieren.

Nicht-redaktionell gesteuerte Webinare: Selbst wenn das in einem von einem Verlag oder einem Werbetreibenden gesteuerten Webinar präsentierte Material lehrreich ist, müssen solche Webinare als bezahlte oder getauschte Inhalte behandelt werden. Redaktionsmitglieder dürfen nicht direkt in den Erstellungs- oder Produktionsprozess involviert sein. Darüber hinaus sollten Redakteure nicht an dem Live-Webinar teilnehmen, einschließlich der Einführung, Moderation oder des Vortrags. Bei Webinaren, die nicht von Redakteuren geleitet werden, ist der Herausgeber, ein Vertriebsmitarbeiter oder eine andere Person, die nicht der Redaktion angehört, die geeignete Wahl für die Moderation.

In jedem Webinar werden alle nicht-redaktionell kontrollierten oder bezahlten/gehandelten Inhalte klar gekennzeichnet und von den redaktionell kontrollierten Inhalten unterschieden.

Die Redaktionsethik-Richtlinie von TechTarget orientiert sich an den Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats sowie dem Leitfaden der American Society of Business Publication Editors für bevorzugte Redaktionspraktiken.

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