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Tipps für die richtige Lizenzierung virtueller Windows-10-Desktops

Die Lizenzierung virtueller Windows-Desktops ist kompliziert. Diese Tipps zu Software Assurance und VDA bieten Orientierung im Lizenzdschungel.

Trotz der jüngsten Änderungen bei der Windows-Lizenzierung müssen sich Administratoren noch immer durch ein wahres Labyrinth an Kleingedrucktem kämpfen, um die Implementierung virtueller Windows-10-Desktops ordnungs- und lizenzgemäß durchzuführen und so hohe Strafen bei einem Software-Audit zu umgehen.

Microsoft bietet Unternehmen zwei mögliche Optionen zur Lizenzierung virtueller Desktops auf Basis von Windows 10, die beide an die Enterprise-Upgrade-Editionen des Volumenlizenzprogramms von Microsoft gebunden sind: Microsoft Software Assurance (SA) und Windows Virtual Desktop Access (VDA).

Microsoft Software Assurance umfasst ein Paket an Services, Technologien und Nutzungsrechten, mit denen sich die Hürden der Implementierung von Windows 10 in Unternehmen besser überspringen lassen. Eines dieser Nutzungsrechte umfasst den Zugriff auf Windows 10 in virtuellen Umgebungen. Software Assurance ist allerdings nur in manchen Volumenlizenzprogrammen enthalten.

Windows Virtual Desktop Access stellt dem eine Alternative gegenüber, falls Unternehmen die Anforderungen an Software Assurance nicht erfüllen. Beispielsweise, wenn Anwender über Thin Clients auf virtuelle Desktops zugreifen. Die VDA-Option bietet viele Vorteile der Software Assurance, richtet sich aber primär an den Zugriff auf virtuelle Windows-10-Desktops.

Sowohl Software Assurance als auch Virtual Desktop Access ermöglichen die Lizenzierung virtueller Windows-10-Desktops auf Geräte- (Per Device Licensing) oder Nutzerbasis (Per User Licensing). Microsoft bietet zudem ein nutzerbasiertes Add-on zur Erweiterung von Gerätelizenzen.

Gerätebasierte Lizenzierung von Windows 10

Die Lizenzierung auf Gerätebasis ist die herkömmliche Herangehensweise bei der Windows-Lizenzierung und setzt eine separate Lizenzierung jedes Endgerätes voraus. Auch wenn hierbei mehrere Mitarbeiter ein Gerät nutzen können, lässt sich die Lizenz nicht für mehr als ein Gerät verwenden.

Jeder Mitarbeiter mit einem lizenzierten Endgerät kann dabei über Remote-Verbindungen auf bis zu vier Windows-10-Instanzen einer VDI-Umgebung (Virtual Desktop Infrastructure) zugreifen. Diese virtuellen Desktops müssen auch nicht Windows 10 Pro ausführen, auch wenn Software Assurance und Virtual Desktop Access auf dem Enterprise-Upgrade-Model basieren. Unternehmen können hierfür aber natürlich auch Windows 10 Pro oder ältere unterstützte Windows-Versionen nutzen.

Über Remote-Verbindungen können dabei auch von nicht-lizenzierten Endgeräten aus lizenzierte virtuelle Desktops genutzt werden, weil die gerätebasierte Lizenzierung auch sogenannte Roaming-Use-Rechte enthält – auch wenn hierbei einige Einschränkungen gelten. Erstens können sich Anwender auf diese Weise nur von privaten Endgeräten aus mit VDI-Umgebungen verbinden, also nicht von unternehmenseigenen. Der Mitarbeiter muss also der einzige primäre Nutzer des Endgerätes sein, das per Software Assurance oder Virtual Desktop Access lizenziert ist. Zweitens darf sich das Endgerät nicht auf dem Gelände des Unternehmens befinden.

Nutzerbasierte Lizenzierung von Windows 10

Die zunehmende Mobilität von Mitarbeitern macht es immer schwieriger und komplexer, Geräte und ihre Lizenzen nachzuverfolgen. Aus diesen Gründen bietet Microsoft auch ein nutzerbasiertes Lizenzmodell an, das der IT eine größere Flexibilität gibt, während gleichzeitig der Lizenzierungsprozess vereinfacht wird.

Bei der nutzerbasierten Lizenzierung wird jeder einzelne Nutzer separat lizenziert, was ihm von jedem beliebigen Endgerät aus den Zugriff auf bis zu vier virtuelle Windows-10-Desktops ermöglicht. Diese Desktops können dabei jede beliebige unterstützte Windows-Version ausführen, die in der Lizenz enthalten ist. Anders als die Lizenzierung auf Gerätebasis kann bei der nutzerbasierten Lizenzierung von jedem beliebigen Endgerät aus auf die virtuellen Desktops zugegriffen werden.

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Windows-Lizenzierung erschwert DaaS

Sowohl Software Assurance als auch Virtual Desktop Access unterstützen die Windows-Lizenzierung auf Nutzerbasis, allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen diesen beiden Optionen. Bei der Variante über Software Assurance muss den Anwendern ein primäres Endgerät mit einer Lizenz für Windows 7/8/8.1/10 (Enterprise, Pro oder Education) zugewiesen sein. Um als primäres Endgerät zu gelten, muss der Anwender der hauptsächlich mit dem Gerät arbeitende Mitarbeiter sein und das Gerät muss das hauptsächliche Arbeitsgerät des Mitarbeiters sein.

Die VDA-Option ist frei von diesen Voraussetzungen, was Virtual Desktop Access zu der am wenigsten restriktiven Lizenzoption für virtuelle Windows-10-Desktops macht. Trotzdem empfiehlt sich die nutzerbasierte Lizenzierung über Software Assurance, falls Mitarbeiter bereits ein qualifiziertes primäres Endgerät nutzen, das nicht bereits über die gerätebasierte Lizenzierung per Software Assurance oder Virtual Desktop Access abgedeckt ist.

Per-User Add-on zur Windows-10-Lizenzierung

In manchen Fällen nutzen IT-Abteilungen Upgrade-Lizenzen für Windows 10 Enterprise, die eine gerätebasierte Lizenzierung per Software Assurance oder Virtual Desktop Access abdecken, benötigen dann aber die Flexibilität der nutzerbasierten Lizenzierung. Für diese Fälle bietet Microsoft ein sogenanntes Per-User Add-on, dass sich auf bestehende Gerätelizenzen anwenden lässt. Die Kosten hierfür hängen laut Microsoft von den bisherigen Lizenzausgaben des Unternehmens ab.

Dieses Add-on ist auch lediglich für primäre Arbeitsgeräte verfügbar, die bereits von gerätebasierten Lizenzen abgedeckt sind, egal ob per Software Assurance oder Virtual Desktop Access. Wird dieses Add-on für Angestellte genutzt, deren Geräte bereits über SA oder VDA abgedeckt sind, profitieren diese Nutzer von allen Vorteilen der vollen nutzerbasierten SA- oder VDA-Lizenzierung.

Sowohl Software Assurance als auch Virtual Desktop Access decken zudem den Zugriff auf virtuelle Betriebssysteminstanzen ab, die lokal auf einem Endgerät ausgeführt werden. Zudem ist natürlich auch die Windows-Lizenzierung gänzlich ohne Software Assurance oder Virtual Desktop Access möglich.

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