Die europäische Urheberrechtsrichtlinie und die Technologie

Die europäische Urheberrechtsrichtlinie kann durchaus Auswirkungen auf die Betriebsabläufe von Technologieplattformen haben. Da gilt es rechtzeitig zu planen.

Nach dreijähriger Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Technologieplattformen und Urheberrechteinhabern hat das europäische Parlament neue Urheberrechtsbestimmungen verabschiedet, die für das digitale Zeitalter angemessen sind.

Jetzt liegt es an den Betroffenen, notwendige Änderungen vorzunehmen. Besonders die umstrittenen Artikel der neuen Urheberrechtsrichtlinie – Artikel 15 und 17 – werden das Internet grundlegend verändern und erfordern tiefgreifende Umwälzungen von Betriebsabläufen für Technologie- und Medienplattformen.

Artikel 17 sieht vor, dass Onlineplattformen offiziell und umgehend für Inhalte verantwortlich sind, die auf ihre Seiten hochgeladen werden und gegen das Urheberrecht verstoßen – im Wesentlichen eine korrekte Festlegung der Haftung. Gemäß Artikel 15 müssen News-Aggregatoren wie Google, LinkedIn und Facebook Herausgebern eine Gebühr für die Verbreitung von Links zu Nachrichten zahlen.

Die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf die Online-Landschaft als Ganzes wurden bereits ausführlich diskutiert. Was Technologieplattformen und Urheberrechteinhaber tun müssen und worauf sie sich einstellen müssen, wurde bisher jedoch kaum besprochen.

Das Datum scheint in ferner Zukunft zu liegen, doch der 7. Juni 2021, an dem die Urheberrechtsrichtlinie in Kraft tritt beziehungsweise in nationales Recht umgesetzt sein muss, wird schneller kommen als erwartet. Bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR) wurde Unternehmen beispielsweise ein Zeitfenster von zwei Jahren eingeräumt, um ihre Abläufe entsprechend anzupassen. Viele Unternehmen haben einen Großteil dieser zwei Jahre jedoch nicht gehandelt und mussten dann im letzten Moment überstürzt neue Verfahren einführen.

Da die Zeit läuft und erhebliche Änderungen erforderlich sind, um die neuen Richtlinien zu erfüllen – Richtlinien, die das Internet grundlegend verändern oder vollkommen umkrempeln könnten –, müssen Betroffene jetzt anfangen zu planen und Änderungen vornehmen.

Finanzielle Möglichkeiten bringen administrative Verantwortung mit sich

Erfreulich ist, dass die neue Gesetzgebung – besonders Artikel 17 – neue Möglichkeiten für Rechteinhaber schafft, von Inhalten zu profitieren. Größere wirtschaftliche Erfolgsaussichten bringen jedoch eine erhebliche administrative Belastung mit sich.

Wenn es um die Überwachung von Inhalten geht, haben Rechteinhaber in Zukunft die Pflicht, die nötige Grundlage zu schaffen, so dass Technologieplattformen urheberrechtlich geschütztes Material identifizieren können. Sie müssen YouTube und anderen ihre Inhalte vor der Veröffentlichung zur Verfügung stellen, so dass diese ihre Plattformen im Hinblick auf Verstöße überwachen können.

Viele Urheberrechteinhaber setzen bereits Piraterieteams (sogenannte Content Protection Teams) ein. Diese Funktion muss jedoch ergänzt werden. Aus diesem Grund sind die Überwachung, die Bereitstellung von Inhalten vor dem Upload sowie geeignete Lizenzierungsprozesse unerlässlich. Das umfasst neben zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Inhalten auch die Behebung von Sicherheitslücken, Ad-hoc-Untersuchungen und die Entfernung von Suchergebnissen von Listen.

Durch die Urheberrechtsrichtlinie wandelt sich das Geschäft mit dem Copyright für Rechteinhaber drastisch, da ihre Inhalte von einer Kostenstelle zu einer profitablen Ware werden. Zu diesem Zweck müssen Medien- und Unterhaltungsunternehmen ihre Onlineplattformen mit erweiterten Funktionen zum Schutz von Inhalten überwachen, um Verstöße aufzudecken, und verstärkt Rechtsteams einsetzen, um eine angemessene Entschädigung sicherzustellen.

Neue Gesetze erfordern eine technologische Umstrukturierung

Der Widerstand der großen Technologieplattformen gegenüber der neuen Urheberrechtsrichtlinie ist verständlich. Einige kritisieren die Richtlinie sogar als Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. David Kaye, der UN-Sonderberichterstatter zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung, sagt, sie „würde die Zukunft der Informationsvielfalt und den Medienpluralismus in Europa gefährden“.

Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften müssen Technologieplattformen mit Geldstrafen rechnen, wenn sie Inhalte hosten, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Deshalb müssen sie ihre Überwachungsverfahren vor dem Stichtag im Juni 2021 überarbeiten.

Angesichts der enormen Änderungen sollten Unternehmen bereits jetzt anfangen, die Grundlagen zu schaffen. David Kaye betont die enorme Investition, die für die Installation und Instandhaltung einer Infrastruktur zum Filtern von Inhalten erforderlich ist, und legt nahe, dass nur die größten Anbieter sich diese Technologien leisten können. Damit haben kleinere News-Aggregatoren und Content-Sharing-Plattformen einen klaren Nachteil.

Urheberrechteinhaber haben zwar die Pflicht, ihre Inhalte vor der Veröffentlichung bereitzustellen, doch sobald Plattformen diese Kopien erhalten, beginnt die Uhr zu ticken. Sie müssen alle Uploads und Beiträge aktiv auf Duplikate dieser Inhalte überwachen – selbst wenn es sich um die ersten zwei Minuten eines Films handelt, der im Kino mitgeschnitten wurde. Hinzu kommt, dass angesichts der globalen Reichweite dieser Plattformen und der weitreichenden Auswirkungen einer solch umfassenden Gesetzgebung wahrscheinlich Betriebsabläufe auf der ganzen Welt angepasst werden müssen.

David Ingham, Cognizant

„Um Uploads mit den eingereichten Inhalten abzugleichen und aus ihren Seiten herauszufiltern, benötigen Plattformen leistungsstarke Systeme zur Überwachung von Inhalten und sind auf intelligente Technologien angewiesen.“

David Ingham, Cognizant

Um Uploads mit den eingereichten Inhalten abzugleichen und aus ihren Seiten herauszufiltern, benötigen Plattformen leistungsstarke Systeme zur Überwachung von Inhalten und sind auf intelligente Technologien angewiesen.

KI (künstliche Intelligenz) und Logikfilter können einige dieser Prozesse ergänzen – unterstützt von neuen Geschäftsbereichen zur Überwachung der Systeme sowie Content-Moderation-Teams, die proaktiv nach urheberrechtlich geschütztem Material suchen und es entfernen. Ohne ergänzende Technologie kann die Überwachung nur lückenhaft erfolgen, denn wenn ein rechtswidriger Inhalt manuell identifiziert und entfernt wird, können an anderen Stellen mehrere Kopien unbemerkt auftauchen.

Auswirkungen von Vorschriften

Europa ist oft ein Vorreiter, wenn es um Rechtsvorschriften für Technologieunternehmen geht. In den USA werden jetzt Stimmen laut, die fordern, dass der Kongress ein Datenschutzgesetz für Verbraucher ähnlich der DSGVO verabschiedet.

Auch wenn es abzuwarten bleibt, wie jedes Land in der europäischen Union die Urheberrechtsrichtlinie im Detail umsetzt – das World Wide Web ist und bleibt global, und neue Vorschriften werden zweifelsohne einen Dominoeffekt haben und sich weltweit auf Betriebsabläufe für Urheberrechteinhaber und Technologieplattformen auswirken.

Unternehmen, die von der Urheberrechtsgesetzgebung betroffen sind, müssen eine durchdachte Struktur entwickeln, um den neuen Vorschriften jetzt gerecht zu werden – damit Urheberrechteinhaber von dem Gesetz geschützt werden, wenn es in Kraft tritt, und Technologieplattformen sich rechtzeitig absichern können.

Über den Autor:
David Ingham ist Digital Partner Media & Entertainment bei Cognizant.

Die Autoren sind für den Inhalt und die Richtigkeit ihrer Beiträge selbst verantwortlich. Die dargelegten Meinungen geben die Ansichten der Autoren wieder.

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