Definition

Value Added Reseller (VAR) -Vertrag

Eine VAR-Vereinbarung legt als rechtsgültiger Vertrag zwischen einem Hersteller und einem Value Added Reseller (VAR) die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Ein VAR nimmt ein bereits bestehendes Produkt eines Herstellers in sein Portfolio auf, fügt ihm einen Mehrwert hinzu und verkauft dieses Produkt dann unter eigenem Namen weiter. Eine VAR-Vereinbarung legt die Bedingungen fest, die während dieses Prozesses eingehalten werden müssen.

Die VAR-Vereinbarung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Beschreibung der Produkte, die der VAR verwenden darf;
  • Art und Weise der Vermarktung dieser Produkte;
  • Region beziehungsweise geografisches Gebiet, in dem der Value Added Reseller die Produkte weiterverkaufen darf;
  • Dauer und Gültigkeit des Vertrags;
  • exklusiver oder nicht-exklusiver Vertrag;
  • Umsatzziele;
  • Bedingungen für Reklamationen und zurückgeschickte Produkte;
  • Bedingungen für die Beendigung der Vereinbarung.

Beide Vertragspartner müssen sicherstellen, dass die VAR-Vereinbarung realistische Vorgaben enthält und mit den eigenen Geschäftszielen vereinbar ist. Weil VAR-Vereinbarungen rechtsverbindlichen Charakter besitzen, kann die Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen schwerwiegende Konsequenzen haben. Diese reichen von der vorzeitigen Beendigung des Vertrages über rechtliche Schritte bis hin zu Geldstrafen.

Diese Definition wurde zuletzt im Dezember 2014 aktualisiert

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