Click-Wrap-Vereinbarung (Click-Through-Vereinbarung)
Was ist eine Click-Wrap-Vereinbarung (Click-Through-Vereinbarung)?
Eine Click-Wrap-Vereinbarung (Click-Through-Vereinbarung) ist eine Online-Vereinbarung, bei der der Benutzer seine Zustimmung durch Anklicken einer Schaltfläche oder Ankreuzen eines Kästchens mit der Aufschrift Ich stimme zu (I agree) signalisiert. Der Zweck einer Click-Wrap-Vereinbarung besteht darin, die Zustimmung zu einem Vertrag digital zu erfassen.
Click-Wrap-Vereinbarungen ermöglichen es Unternehmen, einen Vertrag mit Kunden abzuschließen, ohne mit jedem Nutzer einzeln verhandeln zu müssen. Um als rechtmäßig zu gelten, muss der Vertrag:
- in angemessener Weise und deutlich sichtbar für alle Nutzer sein.
- eine aktive, bestätigende Zustimmung erfordern.
- für den Durchschnittsnutzer leicht verständlich sein.
- einklagbar sein.
Click-Wrap-Vereinbarungen sind ein digitaler Ableger der Shrink-Wrap-Lizenzen. Im letzten Jahrhundert, als die meiste Software noch lokal installiert wurde, wurden Shrink-Wrap-Lizenzen von Softwareanbietern häufig zum Schutz ihres geistigen Eigentums verwendet. Wenn der Kunde die Plastikfolie entfernte, die eine neue Software-Diskette oder Compact Disk schützte, erklärte er sich vertraglich mit den Nutzungsbedingungen des Softwareanbieters einverstanden.
Anwendungsfälle für Click-Wrap-Vereinbarungen
Heutzutage treffen Online-Nutzer regelmäßig auf Click-Wrap-Vereinbarungen. Einige Beispiele sind die folgenden:
Click-Wrap-Vereinbarungen und das Gesetz
Click-Wrap-Vereinbarungen werden häufig in Situationen verwendet, in denen derselbe Standardvertrag Hunderte, Tausende oder Millionen Mal angeboten oder unterzeichnet werden muss. Zu den üblichen Anwendungen gehören Verträge, die Online-Datenschutzrichtlinien oder Bedingungen für den Zugriff auf mitgliedergeschützte Website-Inhalte unterstützen.
Es empfiehlt sich, auf die Existenz des Vertrags durch ein Pop-up-Fenster mit einem Kontrollkästchen hinzuweisen, dass Formulierungen wie Ich stimme den Bedingungen zu enthält (I agree to the terms and conditions). Außerdem muss laut DSGVO ein Hyperlink zu einer Webseite vorhanden sein, auf der die vollständige Vereinbarung, die der Nutzer akzeptiert, dokumentiert ist. Diese Form der Vereinbarung hat nur Bestand, wenn der Hyperlink gut sichtbar ist und es keine vorgekreuzten Kästchen für die Einverständniserklärung gibt. Das Einverständnis muss eine aktive Handlung des Nutzers sein.
Meistens werden Click-Wrap- und Shrink-Wrap-Vereinbarungen getroffen und nie wieder erwähnt oder bedacht. Wenn jedoch gegen die Vertragsbedingungen verstoßen wird, kann das schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Sollte es notwendig sein, eine Click-Wrap-Vereinbarung vor Gericht zu verteidigen, muss die Einrichtung, die den Vertrag ausgestellt hat, über ausreichende Unterlagen verfügen, um zu beweisen, wann und wo die Vereinbarung unterzeichnet wurde. Dazu gehört eine unanfechtbare Aufzeichnung darüber, welche Version des Vertrags zum Zeitpunkt der Annahme des Vertrags angezeigt wurde und wie die Website für den Nutzer aussah.