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DSGVO/GDPR: Wird aus Big Data nun Lean Data?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat großen Einfluss auf Big Data und den Bedarf an Storage. Big Data Analytics verändert sich und aus Big Data kann auch Lean Data werden.

Umfragen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR) zeigen regelmäßig, dass Unternehmen in Deutschland eine deutliche Auswirkung des neuen Datenschutzrechts auf ihr Geschäft erwarten.

Interne Prozesse werden sich ändern, um zum Beispiel Betroffenenrechte wie das Recht auf Vergessenwerden und auf Datenportabilität umzusetzen.

Ein anderer, oft genannter Bereich, der offensichtlich betroffen sein wird, ist die Speicherung und Analyse personenbezogener Daten. Big Data gehört zu den IT-Trends, die besonders von der DSGVO beeinflusst sein werden, da gibt es keine Zweifel. Doch viele Unternehmen meinen, der Datenschutz werde Big Data weniger wichtig für sie machen, da die Big-Data-Analysen nicht mehr so genau und aussagekräftig sein werden, wenn der Datenschutz auf die Datenbestände angewendet wird.

Anonymisierung scheint für viele Unternehmen die Möglichkeiten und Vorteile von Profiling und Big Data Analytics zu schmälern. Abgesehen davon, dass dies nicht wirklich der Fall ist, hat die Datenschutz-Grundverordnung aber noch ganz andere Folgen für Big Data.

Folge 1 für Big Data: Sammlung von Daten wird zielgenauer

Verschiedene Unternehmensberater und Marktforscher gehen davon aus, dass das Big-Data-Zeitalter zu Ende gehen könnte. Der Grund: Der Grundsatz der Datenminimierung (früher Datensparsamkeit genannt) erlangt durch die DSGVO mehr Bedeutung. So wird Datenminimierung im Artikel 5 DSGVO (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten) eingefordert.

Dieser Artikel gehört tatsächlich zu den Bestimmungen, bei denen Verstößen mit Geldbußen von bis zu 20 Millionen EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu vier Prozent seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs belegt werden können. Viele andere Artikel, die in den Medien mit entsprechend hohen Geldbußen in Verbindung gebracht werden, gehören in Wirklichkeit gar nicht dazu (sie können allerdings immer noch mit Geldbußen von bis zu 10 Millionen EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu zwei Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verbunden sein).

Das Grundprinzip, dass personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen, wird mittelfristig das Volumen der gespeicherten personenbezogenen Daten reduzieren.

Gegenwärtig speichert so manches Unternehmen viele Daten, ohne den genauen Zweck zu kennen, also auf Verdacht und auf Vorrat. Mit der DSGVO wird dies abnehmen, ebenso werden die Datenvolumina abnehmen, Big Data geht in Richtung Lean Data. Wirklich schlank werden die Daten aber nicht, dafür steigen Datenverarbeitung und Zahl der Datenquellen zu stark an.

Folge 2 für Big Data: Speicherkosten werden neu bewertet

Ein großes Thema bei Big Data sind natürlich die Speicherkosten. Auch ohne Datenschutz-Grundverordnung macht es Sinn, nur die wirklich wichtigen Daten zu speichern, um Speicherkosten zu senken. Mit der Datenschutz-Grundverordnung jedoch müssen die Kosten für Storage neu betrachtet werden.

Neben den Kosten für Storage großer Kapazität und hoher Leistungsfähigkeit benötigt Big Data auch Storage-Lösungen, die die neuen Compliance-Anforderungen der DSGVO einhalten. Diese Storage-Funktionen kosten zusätzliches Geld, Storage wird also durch die Compliance mit Sicherheit mehr kosten. Ein Grund mehr, den Bedarf an Storage zu senken, also ein zusätzlicher Grund, von Big Data stärker zu Lean Data überzugehen.

Folge 3 für Big Data: Datenqualität im Storage wird steigen

Eine weitere Forderung des Artikel 5 DSGVO, die Big Data massiv betrifft, ist die Speicherbegrenzung; veraltete Daten müssen gelöscht werden, wenn es keine weitere Rechtsgrundlage für die Speicherung mehr gibt.

Ebenso verlangt Artikel 5 DSGVO: Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.

Big Data wird also nicht nur schlanker, sondern auch besser hinsichtlich der Datenqualität. Damit rechnen sich die Kosten für Verarbeitung und Speicherung weitaus mehr als bisher.

Folge 4 für Big Data: Big Data oder Lean Data wird sicherer

Nicht zuletzt wird Big Data (oder wenn man den Begriff für das schlankere Big Data nutzen möchte: Lean Data) auch sicherer. Big Data Analytics ist für Unternehmen deshalb so wichtig, weil sich damit zum Beispiel Unternehmensentscheidungen auf eine fundierte Grundlage stellen lassen.

Damit sind die Daten aber wertvoll und müssen geschützt werden. Die Vorgaben für die Sicherheit der Verarbeitung (Artikel 32 DSGVO) sorgen dafür, dass sich Unternehmen mehr Gedanken um den Schutz für Big Data machen. Somit wird Big Data dank DSGVO schlanker, preiswerter (nicht unbedingt billiger) und sicherer.

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