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Kostenloses E-Handbook: Datenschutzvorgaben richtig anwenden

Ob Videokonferenzen, Softwareentwicklung oder Home-Office – Unternehmen und IT-Teams müssen stets eine Reihe von Vorgaben in Sachen Compliance und Datenschutz berücksichtigen.

Dass der Datenschutz bereits von Anfang an bei der Entwicklung von IT-Lösungen berücksichtigt wird, ist einer der grundlegenden Ansätze der Datenschutz-Grundverordnung. Dazu gehören die Stichworte Privacy by Design und Privacy by Default. Und das kann in der Praxis komplexer sein, als es zunächst scheint. Sind bei einer Cloud-Lösung beispielsweise ab Werk alle Voreinstellungen vorhanden und getroffen, die dem Datenschutz dienen? Wie Privacy by Design praktisch gelingen kann, zeigen Hinweise der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der EU.

Videokonferenzen sind bei unterschiedlichsten Tätigkeiten längst fester Bestandteil des Arbeitsalltags geworden – und werden es auch bleiben. Schon aus höchst eigenem Interesse ist es für Unternehmen wichtig, bei dieser Art der Kommunikation dem Datenschutz den richtigen Stellenwert einzuräumen. Es geht hier um personenbezogene Daten und um Äußerungen in Bild und Ton. Die deutschen Aufsichtsbehörden haben sich des Themas angenommen und eine Orientierungshilfe für Unternehmen zusammengestellt.

Dass beim Arbeiten im Home-Office neben der reinen Sicherheit auch der Datenschutz eine wichtige Rolle spielt, hat vielerorts für entsprechenden Handlungsbedarf gesorgt. Aber abseits der reinen Datenschutzvorgaben gibt es auch viele andere Compliance-Vorschriften, die damit in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen – wie etwa die rechtskonforme Archivierung, die bei Home-Office-Projekten häufig nicht die erforderliche Priorität erhält.

Kostenloses E-Handbook: Datenschutzvorgaben richtig anwenden
Abbildung 1: In dem kostenlosen E-Handbook finden IT-Teams, Einkäufer und Admins Ratgeber zur Umsetzung von Compliance- und Datenschutzvorgaben.

Im Bereich Datenschutz spielt die Pseudonymisierung von Daten eine wichtige Rolle, denn sie kann eine wichtige ergänzende Maßnahme darstellen, um Vorgaben zu erfüllen (etwa bei der Datenübermittlung in ein Drittland). Daher lohnt es, sich mit dem Thema zu beschäftigen, denn es kann sowohl als Schutzfunktion wie auch zur Minderung von Risiken gute Dienste leisten.

Apropos Datenübertragung, Unternehmen sollten die Risiken nicht übersehen, die entstehen können, wenn Daten von einem Dienst zu einem anderen transferiert werden. Die Datenportabilität wirft nach wie vor viele Fragen auf, nicht nur wegen der verwendeten Datenformate, sondern auch im Hinblick auf die Datensicherheit und mögliche Meldepflichten.

Dieses E-Handbook bündelt Informationen und Ratgeber, die Unternehmen wie IT-Teams bei der Umsetzung des Datenschutzes in der Praxis unterstützen können.

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