Definition

Haftungsbeschränkung

Eine Haftungsbeschränkung (manchmal auch nur Haftungsklausel oder Haftungsausschluss genannt) ist der Bereich eines Vertrages, der sich auf den Schadensersatz bezieht, den ein Vertragspartner dem anderen unter den Bedingungen des Vertrages schuldet.

Juristisch gesehen, besteht eine Haftung, wenn eine zugesagte Leistung nicht erbracht wird oder erbracht werden kann. Da praktisch in allen Geschäftsverträgen solche Risiken bestehen, werden immer wieder Haftungsbeschränkungen eingefügt.

Auch in der IT werden Verträge in der Regel um Haftungsbeschränkungen erweitert, dazu zählen Vertriebsvereinbarungen, Verträge über Software-Lizenzen oder Service-Level Agreements (SLAs). Bei zum Beispiel einem Software-Vertrag ist die Haftungsbeschränkung einer der wichtigsten Teile des Vertrages, da sie den Schadensersatz begrenzt, den eine Seite von der anderen einfordern kann. Wenn beispielsweise eine Software nicht funktioniert und einem Unternehmen im Ergebnis deswegen Kosten entstehen, verhindert die Haftungsbeschränkung meist, dass die betroffene Firma ihren gesamten Schaden ersetzt bekommt.

Es ist deswegen besonders wichtig, diesen Teil eines Vertrages genau zu studieren und gegebenenfalls die Bedingungen genauer zu verhandeln. In der Regel begünstigt die Haftungsbeschränkung nämlich einseitig nur eine Partei, meist den Hersteller oder Verkäufer des Produktes.

Diese Definition wurde zuletzt im Mai 2018 aktualisiert

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