Definition

BYOA (Bring Your Own Apps)

Als Bring Your Own Apps (BYOA) wird der Trend bezeichnet, bei dem Angestellte Cloud-Anwendungen von Drittanbietern am eigenen Arbeitsplatz verwenden.

BYOA ist eine Nebenerscheinung des BYOD-Trends (Bring Your Own Device) und ist eine Folge der wachsenden Konsumerisierung (Consumerization) der IT. Ob es nun gewünscht ist oder nicht, Angestellte bringen ihre Cloud-Anwendungen mit ihrem privaten Endgerät zur Arbeit. Populäre Anwendungen, die Mitarbeiter privat verwenden, nutzen sie dadurch auch für die tägliche Arbeit. Dazu gehören unter anderem Dropbox, CloudOn und Google Docs. Zu den häufig genannten Vorteilen der IT-Consumerization und der Benutzung von Anwendungen wie den oben genannten gehören das größere Engagement und die Zufriedenheit der Mitarbeiter sowie die gesteigerte Produktivität.

Dennoch führt das Eindringen der privaten Technologien in das Unternehmensnetzwerk zu wachsenden Problemen bei der Unternehmenssicherheit. So sind Unternehmensdaten, die auf dem Speicherplatz einer Cloud-Anwendung eines Drittherstellers abgelegt sind, nicht mehr unter der Kontrolle der IT-Abteilung. Wird der Laptop eines Mitarbeiters gestohlen und sind auf dem Gerät sensible Daten gespeichert, kann der Administrator das Gerät beziehungsweise die Festplatte per Fernzugriff löschen. Allerdings existiert keine Möglichkeit, das Unternehmen und seine Daten zu schützen, wenn der Datendiebstahl in der Cloud-Umgebung stattfindet.

Um diese und ähnliche Gefahren auszuschließen, führen viele Unternehmen mittlerweile Richtlinien für die zulässige Nutzung Cloud-basierter Software von Drittherstellern ein (im englischen auch als Acceptable Use Policies beziehungsweise AUP bezeichnet).

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Diese Definition wurde zuletzt im Mai 2016 aktualisiert

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