Definition

Cyberbullying

Cyberbullying oder Cybermobbing ist der Einsatz von Handys, Instant-Messengern, E-Mails, Chat-Räumen oder sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter, um andere Personen zu belästigen, zu bedrohen oder einzuschüchtern.

Cyberbullying wird oft von Kindern und Jugendlichen ausgeübt, die heutzutage immer früher Zugang zu diesen Technologien erhalten. Das Problem wird dadurch verschlimmert, dass sich die Täter hinter pseudo-anonymen Nutzernamen verbergen können, um ihre oder seine wahre Identität zu verschleiern. Diese Tarnung macht es erheblich schwieriger die Quelle einer Belästigung zu finden und ermutigt die Täter, sich aggressiver zu verhalten als zum Beispiel in einer Situation, in der sie eindeutig identifiziert werden können.

Zu Cyberbullying gehören unter anderem Drohungen, das Senden provokativer oder rassistischer Beleidigungen, Kommentare gegen homosexuelle Menschen, der Versuch, den Computer des Opfers mit einem Virus zu verseuchen und das Überfluten einer E-Mail-Inbox mit unerwünschten Nachrichten.

Wenn Sie selbst ein Opfer von Cyberbullying sind, dann können Sie den Schaden zumindest etwas verringern, indem Sie Ihre Computer-Nutzung reduzieren, indem Sie nicht mehr auf bedrohende oder beleidigende Botschaften reagieren und indem Sie keine Nachrichten von Absendern öffnen, die Sie nicht kennen oder die von Quellen stammen, mit denen Sie keinen Kontakt mehr haben wollen. Zu aktiveren Maßnahmen gehören das White- oder Blacklisting von E-Mail-Adressen, das Ändern der eigenen E-Mail-Adresse, der Wechsel des Internetanbieters, eine neue Mobilfunknummer und Versuche, die Quelle der Angriffe zu identifizieren.

Weil die Nutzung von mobiler und Online-Kommunikation noch relativ jung ist und so stark zugenommen hat, gibt es noch nicht in jedem Fall eine passende Rechtsprechung. Viele dieser Verbrechen werden jedoch bereits jetzt von existierenden Gesetzen gegen Bedrohungen und Belästigungen „in der realen Welt“ abgedeckt. In besonders schweren Fällen ist es deswegen ratsam, die örtliche Polizei oder einen Anwalt einzuschalten. Nicht empfohlen werden jedoch in der Regel alle Versuche, selbst gegen die Täter in ähnlicher Weise vorzugehen. Dadurch können die Angriffe möglicherweise noch intensiviert werden oder es kommt sogar zu einer strafrechtlichen Anklage gegen das eigentliche Opfer selbst.

Diese Definition wurde zuletzt im Juli 2019 aktualisiert

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