Definition

Cyber-Terrorismus

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert Cyber-Terrorismus als „Cyber-Attacken gegen IT-gesteuerte kritische Infrastrukturen wie beispielsweise die Elektrizitäts- oder Trinkwasserversorgung, Verkehrsleitsysteme oder die Flugsicherung”.

Damit gehen Cyber-Terroristen weit über das hinaus, was typische Viren- oder Hacker-Angriffe verursachen. Cyber-Terror soll dagegen physischen Schaden anrichten oder zu großen finanziellen Verlusten führen. So warnt das BSI auch vor Cyber-Attacken, die „hohe wirtschaftliche Schäden zur Folge haben” können. Viele Terrororganisationen verfolgten „das Ziel, die Wirtschaftskraft nachhaltig zu schwächen”. Man müsse außerdem davon ausgehen, dass Cyber-Waffen wie Stuxnet, die laut BSI gegenwärtig nur von Staaten stammen können, „künftig (zum Beispiel über das Internet) auch von Privatpersonen erworben werden können”.

In Deutschland sind das BSI sowie das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) für den Schutz gegen Cyber-Terrorismus zuständig. Am Cyber-AZ sind die Sicherheitsbehörden des Bundes (BKA, BPOL, ZKA, BND und BfV) sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beteiligt.

Cyber-Terrorismus wird auch als elektronischer Terrorismus, Informationskrieg oder Cyberwar bezeichnet.

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Diese Definition wurde zuletzt im August 2016 aktualisiert

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