il-fede - Fotolia

DSGVO: Unternehmen müssen mit zahlreichen Anfragen rechnen

Offensichtlich werden viele Verbraucher mit Wirksamkeit der EU-Datenschutz-Grundverordnung zeitnah von ihren Rechten Gebrauch machen und Datenanfragen an Unternehmen stellen.

Mit Wirksamkeit der EU-Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 wird das Recht der Verbraucher von jedem Unternehmen Auskunft zu verlangen, welche personenbezogene Daten diese gespeichert hat, klarer geregelt. Bereits heute dürfen Nutzer von Firmen Auskunft verlangen welche Daten von ihnen gespeichert wurden, mit Wirksamkeit der EU-DSGVO kommen weitere Rechte hinzu. Dazu gehört etwa das „Recht auf Vergessen“. Hierbei können Verbraucher Unternehmen auffordern die personenbezogenen Daten zu löschen. Hierzulande müssen Unternehmen entsprechende Anfragen binnen eines Monats beantworten.

Laut einer Studie, die von Veritas beauftragt wurde, müssen Unternehmen mit Wirksamkeit der EU-DSGVO/GDPR mit zahlreichen Anfragen durch Verbraucher rechnen. Die Studie wurde unter 3000 Personen durchgeführt, darunter 1000 Befragte aus Deutschland. So wollen 38 Prozent der Befragten innerhalb der kommenden sechs Monate von ihren neuen Rechten Gebrauch machen. Und 50 Prozent der Befragten wollen ihre Rechte einfordern, wenn ein Unternehmen ein Datenleck hat. Primärer Grund für das Ausüben der Rechte ist der Wunsch zu erfahren, welche personenbezogene Daten von einem selbst erfasst und verarbeitet werden. Zudem fühlen sich viele der Befragten unwohl, wenn ihre Daten auf Systemen liegen, über die sie keine Kontrolle haben.

Die Studie hat gleichfalls berücksichtigt, an welche Unternehmen diese Anfragen wohl bevorzugt gerichtet werden. Mit 57 Prozent entfallen die meisten Nennungen auf Social-Media-Dienstleister. 47 Prozent der Befragten nennen Finanzdienstleister als Adressaten und immerhin noch 29 Prozent den Handel.

DSGVO: Unternehmen müssen mit zahlreichen Anfragen rechnen
Abbildung 1: An Unternehmen aus diesen Branchen wollen Verbraucher ihre Datenschutzanfragen bevorzugt richten.

Offensichtlich sind die Verbraucher bei den Anfragen aber alles andere als optimistisch. So gehen 85 Prozent davon aus, dass Unternehmen nicht in der Lage sein werden, alle personenbezogene Daten zu finden oder zu löschen. Und 26 Prozent der Befragten nehmen an, dass die Unternehmen ihnen höchstens die Hälfte ihrer personenbezogenen Daten liefern werden.

Im Frühjahr 2016 wurde die EU-DSGVO vom Europäischen Parlament verabschiedet und am 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist, ab diesem Datum ist die Verordnung wirksam.

Folgen Sie SearchSecurity.de auch auf Twitter, Google+, Xing und Facebook!

Nächste Schritte

Kostenloses E-Handbook: EU-Datenschutz-Grundverordnung richtig umsetzen

Kostenloses E-Handbook: Das müssen Firmen zur DSGVO wissen

Kostenloses E-Handbook: Tools & Ratgeber zur Umsetzung der EU-DSGVO

Erfahren Sie mehr über IT-Sicherheits-Management

ComputerWeekly.de
Close